So ist es. Genauso sinnvoll wäre es von jedem (Küchen)Messerkäufer eine Abgabe zugunsten der Krankenkasse zu verlangen, weil man ja mit einem Messer jemanden verletzten/töten kann. Da sieht man mal wieder das OLG Richter keine besseren Juristen sind. Das warn bestimmt ein paar alte Knacker die nur wegen ihrer CSU Beziehungen zum OLG Richter ernannt wurden und keine Ahnung von PC (geschweige denn Internet) haben und davon nur aus Frontal21 (PC Spieler. Die Massenmörder von morgen / Tokio hottel kann sich wegen Raubkopierer keine 5 Nutten und 2kg Koks pro Tag mehr leisten) gehört haben. Ich hoffe der BGH kippt das Urteil. Da kommen zwar die Richter auch von den Parteien, aber sie sind gute Juristen und lassen sich (viel) Zeit zum recherchieren. Also müsste man mit so einer Gebühr selbst bei einem negativen Urteil erst in ein paar Jahren rechnen.Rangoo hat geschrieben: Ohne Mist jetzt, Juristen an die Front, wenn ich sage, ich muss ne Abgabe auf PCs bezahlen, weil ich damit theoretisch was kopieren kann, heißt das nicht, es ist mir erlaubt, was immer ich will mit nem PC zu kopieren?
GEMA-Gebühr auf PCs?
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