Das Urteil würde ich auf keinen Fall gutheißen. Es sollte in einer Mannschaft ein gewisser Mindestanteil an einheimischen Spielern sein. Als Fan sollte man sich ja auch mit dieser Mannschaft irgendwie identifizieren können.12. Januar 2005
Ausländerbegrenzung vor dem Aus
Den europäischen Profiligen drohen einschneidende Veränderungen. Die Regelungen der einzelnen Verbände, die die Anzahl von Nicht-EU-Ausländern in den Mannschaften reglementieren, sind möglicherweise eine Form von Diskriminierung. Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit am Europäischen Gerichtshof anhängig.
Fussball-Sport: Auch noch Eingriff durch die Richter
Hamburg - Wie das "Handelsblatt" berichtet, will die EuGH-Generalanwältin Christine Stix-Hackl die Regel kippen, wonach Vereine in nationalen Wettbewerben nur eine begrenzte Zahl von Spielern aus Nicht-EU-Ländern einsetzen dürfen. Die Juristin sieht in der Klausel eine Diskriminierung von Arbeitnehmern aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören. Bereits 1995 hatte der EuGH mit dem so genannten "Bosman-Urteil" die Beschränkungen für EU-Ausländer im Profi-Fußball aufgehoben.
Stix-Hackl bereitet zurzeit ein Urteil des EuGH zur Klage des russischen Fußballers Igor Simutenkow vor. Der Profi spielte bis 2002 in der höchsten spanischen Liga, der Primera Divisón. In ihren Schlussanträgen komme die Generalanwältin zu dem Ergebnis, dass die Ausländerbeschränkung des spanischen Fußballbundes gegen ein Abkommen mit Russland verstoße. Dieses verbietet die Benachteiligung russischer Arbeitnehmer gegenüber EU-Bürgern. Der EuGH folgt gewöhnlich den Schlussanträgen der Generalanwälte.
Der EuGH hatte bereits im Mai 2003 die Begrenzung des Einsatzes von Spielern aus Nicht-EU-Ländern als in großen Teilen rechtswidrig erklärt. Damals hatte der Gerichtshof einer Klage des slowakischen Handballtorwarts Maros Kolpak rechtgegeben. Der hatte vor Gericht argumentiert, dass sein Heimatland ein Assoziierungsabkommen mit der EU unterhält und er in Bezug auf seine Arbeitsbedingungen nicht auf Grund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden dürfe.
Nur noch ausländische Spieler?
In den meisten europäischen Ligen gibt es, unabhängig von der Sportart, Bestimmungen, die denen des spanischen Fußballverbandes entsprechen. Mit den Regeln sollen angeblich die Chancen des einheimischen Nachwuchses gestärkt werden. In der deutschen Fußball-Bundesliga etwa dürfen derzeit fünf Nicht-EU-Ausländer auf der Spielberechtigungsliste stehen. Ab der Saison 2005/2006 dürfen es nur noch vier sein, eine weitere Spielzeit später ist noch ein Nicht-EU-Ausländer weniger.
Sollte der EuGH die bestenden Regelungen für rechtswidrig erachten, dürfte das für den Profisport weitere Turbulenzen bedeuten. So könnten etwa in Profiteams hierzulande nur noch Ausländer spielen. Deutsche Spieler gelten im Vergleich mit ihren ausländischen Kollegen als verwöhnt und teuer. Derzeit bestehen EU-Abkommen wie das mit der Russischen Föderation auch mit anderen Nicht-EU-Ländern. So betrifft etwas das Cotonou-Abkommen 77 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP).
Gerade als die FIFA wieder die Begrenzung herabsetzt, kommt dieses mögliche Urteil.


